Vertragsbedingungen der cierra GmbH für die Nutzung der App “cierra AI“
Leistungen
Der Anbieter stellt die vertragsgegenständlichen Leistungen, insbesondere den Zugang zur Software, in seinem Verfügbarkeitsbereich (ab Schnittstelle Rechenzentrum zum Internet) bereit. Der Leistungsumfang, die Beschaffenheit, der Verwendungszweck und die Einsatzbedingungen ergeben sich aus der jeweiligen Leistungsbeschreibung und ergänzend aus der Software-Dokumentation.
Zusätzliche Leistungen, wie die Entwicklung individueller Lösungen oder notwendige Anpassungen, erfordern einen gesonderten Vertrag.
Der Anbieter kann aktualisierte Versionen der Software zur Verfügung stellen und wird den Kunden elektronisch über diese sowie Nutzungshinweise informieren.
Nutzungsumfang
Der Kunde darf die Leistungen ausschließlich für die vertraglich vereinbarten Zwecke nutzen. Jede Nutzung über den vereinbarten Rahmen hinaus bedarf der schriftlichen Zustimmung des Anbieters.
Eine Weitergabe der Software an Dritte, sei es durch Verkauf oder auf andere Weise, sowie jegliche Form der Vervielfältigung der Software, ist untersagt.
Der Anbieter kann technische Maßnahmen zum Schutz vor nicht-vertragsgemäßer Nutzung treffen.
Bei vertragswidriger Nutzung ist der Kunde verpflichtet, dem Anbieter auf Anfrage alle zur Durchsetzung der Ansprüche notwendigen Informationen zur Verfügung zu stellen.
Der Anbieter kann die Zugangsberechtigung des Kunden widerrufen oder den Vertrag kündigen, wenn der Kunde gegen die Nutzungsvorgaben verstößt.
Der Anspruch des Anbieters auf Vergütung für übermäßige Nutzung bleibt bestehen.
Der Kunde kann die Wiederherstellung seiner Zugangsberechtigung beantragen, wenn er die vertragswidrige Nutzung stoppt und zukünftige Verstöße verhindert.
Reverse-Engineering der Software ist strikt untersagt und kann rechtliche Folgen haben.
Verfügbarkeit und Leistungsmängel
Die Verfügbarkeit der Leistungen richtet sich nach der Leistungsbeschreibung.
Bei unerheblichen Minderungen der Tauglichkeit der Leistungen bestehen keine Mängelansprüche.
§ 578b BGB bleibt unberührt.
Datenschutz
Der Anbieter handelt ausschließlich als Auftragsverarbeiter und verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden nur zur Vertragsdurchführung.
Der Kunde bleibt der für die Datenverarbeitung Verantwortliche und stellt den Anbieter im Falle von Verstößen von Ansprüchen Dritter frei.
Der Kunde trägt die Verantwortung gegenüber den betroffenen Personen und wird Anfragen und Ansprüche dieser bearbeiten und beantworten.
Der Anbieter sichert zu, dass die Daten des Kunden innerhalb der EU oder des EWR gespeichert werden, es sei denn, es ist anders vereinbart.
Pflichten des Kunden
Der Kunde muss die Zugangsberechtigungen sowie Identifikations- und Authentifikationsinformationen schützen und darf diese nicht an Unberechtigte weitergeben.
Der Kunde stellt den Anbieter von allen Ansprüchen Dritter frei, die aus einer rechtswidrigen Nutzung der Leistungen resultieren.
Der Kunde ist verpflichtet, zur Verfügung gestellte Möglichkeiten zur Datensicherung zu nutzen.
Der Kunde ist verpflichtet, bei der Einrichtung seines Accounts wahrheitsgemäße Angaben zu machen. Jede natürliche oder juristische Person darf nur einen Account erstellen und unterhalten. Die Mehrfacherstellung von Accounts, sei es durch eine natürliche oder juristische Person, ist ausdrücklich untersagt.
Der Kunde hat sicherzustellen, dass sein Account nicht von Dritten genutzt wird. Bei Verdacht auf Missbrauch ist der Kunde verpflichtet, die cierra GmbH unverzüglich zu informieren.
Bei Zuwiderhandlung behält sich die cierra GmbH vor, eine oder mehrere der folgenden Maßnahmen zu ergreifen:Sperrung oder Löschung aller vom Kunden angelegten Accounts
In Rechnung Stellung der durch die Mehrfachanmeldung entstandenen Aufwände
Einleitung rechtlicher Schritte
Abrechnung und Zahlungsbedingungen
Die Nutzung der Dienste von cierra GmbH ist nutzungsabhängig und wird gemäß der jeweils gültigen, im Account des Kunden hinterlegten Preisstruktur abgerechnet. (Siehe Preisliste)
Die aktuelle Preisstruktur ist im Account des Kunden einsehbar. cierra GmbH behält sich vor, die Preisstruktur zu ändern. Änderungen werden dem Kunden mit einer Frist von mindestens 4 Wochen im Voraus mitgeteilt.
Die Abrechnung geschieht über zuvor hinterlegtes Guthaben. Das Guthaben wird automatisch bei einer vom Kunden definierten Höhe von der hinterlegten Zahlungsart abgebucht und auf eine vom Kunden definierte Höhe aufgestockt.
Der Kunde hat das Recht, sein Abonnement jederzeit zu kündigen. Eine Rückerstattung bereits gezahlter Gebühren ist, außer in gesetzlich vorgeschriebenen Fällen, ausgeschlossen. Nicht verbrauchtes Guthaben wird auf die zuletzt verwendete Einzahlungsmethode innerhalb von spätestens 30 Tagen gutgeschrieben.
Vertragswidrige Nutzung, Schadensersatz
Für jeden Fall, in dem im Verantwortungsbereich des Kunden unberechtigt eine vertragsgegenständliche Leistung in Anspruch genommen wird, hat der Kunde jeweils Schadensersatz in Höhe derjenigen Vergütung zu leisten, die für die vertragsgemäße Nutzung im Rahmen der für diese Leistung geltenden Mindestvertragsdauer angefallen wäre. Der Nachweis, dass der Kunde die unberechtigte Nutzung nicht zu vertreten hat oder kein oder ein wesentlich geringerer Schaden vorliegt, bleibt dem Kunden vorbehalten. Der Anbieter bleibt berechtigt, einen weitergehenden Schaden geltend zu machen.
Der Anbieter stellt den Kunden von allen etwaigen Ansprüchen Dritter im Zusammenhang mit der Verwendung der vertragsgegenständlichen Leistungen einschließlich sämtlicher damit zusammenhängender Kosten frei, es sei denn, diese Ansprüche beruhen auf grob fahrlässigem oder vorsätzlichem Handeln des Kunden. Der Anbieter wird den Kunden bei der außergerichtlichen und gerichtlichen Abwehr der geltend gemachten Ansprüche unterstützen und sämtliche dem Kunden entstandenen Schäden, sowie angemessene Kosten und Aufwendungen, einschließlich Rechtsverteidigungskosten, ersetzen.
Störungsmanagement
Der Anbieter wird Störungsmeldungen des Kunden entgegennehmen, den vereinbarten Störungskategorien (Ziffer 7.3) zuordnen und anhand dieser Zuordnung die vereinbarten Maßnahmen zur Analyse und Bereinigung von Störungen durchführen.
Der Anbieter wird während seiner üblichen Geschäftszeiten ordnungsgemäße Störungsmeldungen des Kunden entgegennehmen und jeweils mit einer Kennung versehen. Auf Anforderung des Kunden bestätigt ihm der Anbieter den Eingang einer Störungsmeldung unter Mitteilung der vergebenen Kennung.
Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird der Anbieter entgegengenommene Störungsmeldungen nach erster Sichtung einer der folgenden Kategorien zuordnen:
Schwerwiegende Störung
Die Störung beruht auf einem Fehler der vertragsgegenständlichen Leistungen, der die Nutzung der vertragsgegenständlichen Leistungen, insbesondere der Software, unmöglich macht oder nur mit schwerwiegenden Einschränkungen erlaubt. Der Kunde kann dieses Problem nicht in zumutbarer Weise umgehen und deswegen unaufschiebbare Aufgaben nicht erledigen.Sonstige Störung
Die Störung beruht auf einem Fehler der vertragsgegenständlichen Leistungen, der die Nutzung der vertragsgegenständlichen Leistungen, insbesondere der Software, durch den Kunden mehr als nur unwesentlich einschränkt, ohne dass eine schwerwiegende Störung vorliegt.Sonstige Meldung
Störungsmeldungen, die nicht in die Kategorien a) und b) fallen, werden den sonstigen Meldungen zugeordnet. Sonstige Meldungen werden vom Anbieter nur nach den dafür getroffenen Vereinbarungen behandelt.
Bei Meldungen über schwerwiegende Störungen und sonstige Störungen wird der Anbieter unverzüglich anhand der vom Kunden mitgeteilten Umstände entsprechende Maßnahmen einleiten, um zunächst die Störungsursache zu lokalisieren.
Stellt sich die mitgeteilte Störung nach erster Analyse nicht als Fehler der vertragsgegenständlichen Leistungen, insbesondere der bereitgestellten Software, dar, teilt der Anbieter dies dem Kunden unverzüglich mit.
Sonst wird der Anbieter entsprechende Maßnahmen zur weitergehenden Analyse und zur Bereinigung der mitgeteilten Störung veranlassen oder – bei Drittsoftware – die Störungsmeldung zusammen mit seinen Analyseergebnissen dem Vertreiber oder Hersteller der Drittsoftware mit der Bitte um Abhilfe übermitteln.
Der Anbieter wird dem Kunden ihm vorliegende Maßnahmen zur Umgehung oder Bereinigung eines Fehlers der vertragsgegenständlichen Leistungen, insbesondere der bereitgestellten Software, etwa Handlungsanweisungen oder Korrekturen der bereitgestellten Software, unverzüglich zur Verfügung stellen. Der Kunde wird solche Maßnahmen zur Umgehung oder Bereinigung von Störungen unverzüglich übernehmen und dem Anbieter bei deren Einsatz etwa verbleibende Störungen unverzüglich erneut melden.
Ansprechstelle (Hotline)
Der Anbieter richtet eine Ansprechstelle für den Kunden ein (Hotline). Diese Stelle bearbeitet die Anfragen des Kunden im Zusammenhang mit den technischen Einsatzvoraussetzungen und -bedingungen der bereitgestellten Software sowie zu einzelnen funktionalen Aspekten.
Die Hotline wird ordnungsgemäße Anfragen im üblichen Geschäftsgang bearbeiten und soweit möglich beantworten. Die Hotline kann zur Beantwortung auf dem Kunden zugängliche Dokumentationen und sonstige Ausbildungsmittel für die bereitgestellte Software verweisen. Soweit eine Beantwortung durch die Hotline nicht oder nicht zeitnah möglich ist, wird der Anbieter – soweit dies ausdrücklich vereinbart ist – die Anfrage zur Bearbeitung weiterleiten, insbesondere Anfragen zu nicht von ihm hergestellter Software.
Vertragslaufzeit und Vertragsbeendigung
Die Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen erfolgt ab dem im Vertrag bezeichneten Datum zunächst für die Dauer der im Vertrag vereinbarten Laufzeit. Während dieser Mindestlaufzeit ist eine vorzeitige ordentliche Kündigung beidseitig ausgeschlossen.
Die ordentliche Kündigungsfrist ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung.
Das Recht jedes Vertragspartners zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
Der Kunde wird rechtzeitig vor Beendigung des Vertrages seine Datenbestände eigenverantwortlich sichern (etwa durch Download). Auf Wunsch wird der Anbieter den Kunden dabei unterstützen. Eine Zugriffmöglichkeit des Kunden auf diese Datenbestände wird nach Beendigung des Vertrages schon aus datenschutzrechtlichen Gründen regelmäßig nicht mehr gegeben sein.